Neues und Wissenswertes aus der Branche

Hier finden Sie aktuelle Informationen, die speziell für Busunternehmen von Interesse sind. Außerdem erfahren Sie stets das Neueste aus unserem Unternehmen.

17.05.2010

Warnung vor Busdiebstählen an Pfingsten in Italien und Deutschland

Die Welle der Busdiebstähle schwappt vielleicht von Italien nach Deutschland. Noch kann dies nicht sicher beurteilt werden. Erhöhte Wachsamkeit scheint jedoch geboten, vor allem am Pfingstwochenende, wenn viele Busse in Deutschland und Italien unterwegs sein werden.

In der Toskana wurde in der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 2010 ein Mercedes-Benz Travego 580-15 RHD, Baujahr 2003 eines Busunternehmens aus Sachsen in Montecatini Terme gestohlen. Hier ermittelt die Polizei noch und versucht die Täter zu fassen.

Ein Diebstahl in Bottrop konnte schnell aufgeklärt werden, da der Bus mit einem GPS-Gerät ausgestattet war. Innerhalb weniger Stunden wurde der Bus gefunden. GPS-Ortungsgeräte bieten laut Empfehlung der eingesetzten Spezialdetektei für Busdiebstähle sehr guten Schutz. Bisher konnten, soweit bekannt, Busse mit GPS-Ausstattung stets wieder aufgefunden werden.

Gestohlen wurde der Mercedes-Benz Tourismo, Typ O 350 RHD der Scherer Reisen Omnibus Gesellschaft mbH aus Gemünden im Hunsrück mit Erstzulassung 2004 ebenfalls in der Nacht vom Dienstag, den 11. auf Mittwoch, den 12. Mai 2010 durch unbekannte Täter auf einem Parkplatz in Bottrop im Ruhrgebiet.

Glücklicherweise hatte Scherer alle seine Reisebusse mit einem GPS-System ausgestattet. Als der Busdiebstahl bemerkt wurde, wandte sich das Omnibusunternehmen unverzüglich an den Omnibusversicherungsmakler Dittmeier, der sofort seine Spezialdetektei einschaltete. Bereits eine Dreiviertelstunde später konnte der Bus geortet werden.

Das Fahrzeug stand rund 130 km weiter westlich in einem Gewerbegebiet der Stadt Druten in Holland. Die Diebe planten wohl, dem Bus dort eine neue "Identität" zu geben oder das Fahrzeug weiter Richtung holländische Häfen zu verbringen.

Die Detektei bewachte den Bus, bis der Fahrer mit einem Taxi von Bottrop aus eintraf. Gemeinsam stellten sie die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs fest und fuhren für die Spurensicherung zur niederländischen Polizei in Elst. An der Fahrzeugtür waren Einbruchspuren vorhanden. Das Lenkrad- und das Zündschloss waren jedoch unversehrt.
Danach begleitete die Detektei den Busfahrer auf seiner Fahrt zurück nach Deutschland bis zur deutsch-niederländischen Grenze.

Letztendlich trug das schnelle, koordinierte Handeln aller Beteiligten sowie das GPS-Ortungsgerät im Bus zur erfolgreichen Sicherstellung des gestohlenen Fahrzeugs bei.

Dittmeier rät allen Busunternehmen den Einbau von GPS-Systemen und das Anlegen von Steckbriefen mit Fotos für jeden Bus. Steckbrief-Muster können kostenlos angefordert werden, per E-Mail an oliver.guth@dittmeier.de oder telefonisch unter der Nummer +49 (0) 931 98 00 70 - 22. Der Omnibusversicherungsmakler empfiehlt auch Nichtkunden, sich nach einem Busdiebstahl sofort an ihn zu wenden unter der 24h-Notfall-Nummer +49 (0) 700 10 20 40 50. Scherer-Bus


15.04.2010

Neue Busdiebstahlserie - aktueller Fahndungsstand

Der gestohlene Bus, über den wir in unserer letzten Info berichtet haben, wurde tatsächlich von einem vorbeifahrenden Busfahrer in Italien erkannt. Da zu der Zeit kein anderer Bus der Firma Boonk Reisen in dieser Gegend unterwegs war, musste es sich um den gestohlenen Bus gehandelt haben.

Sofort wurde die zuständige Polizeidienststelle in Italien informiert. Nach einem Tag intensiver Suche stellte die Polizei die Suche ein, leider ohne Ergebnis. Dennoch sind solche Hinweise von anderen Busfahrern überaus wichtig, da sie durchaus zu Fahndungserfolgen führen können.

Da wir auch in diesem Diebstahlfall mit einer Spezial-Detektei zusammenarbeiten, haben wir im Zuge der Fahndung Informationen erhalten, die für alle Busbetriebe interessant sein dürften, die in Italien oder Österreich unterwegs sind.


17.03.2010

Busdiebstahl: dringende Bitte um Mithilfe

In der Nacht vom 16. auf den 17. März 2010 wurde in Italien ein Bus der Boonk-Reisen GmbH aus Ahaus im Landkreis Borken, Nordrhein-Westfalen gestohlen.

Der Evobus Setra 415 HD mit dem Kennzeichen BOR-BC 811 stand auf dem öffentlichen Parkplatz der Gemeinde Marina di Massa in der Toskana. Die Fahrgestell-Nummer lautet WKK62941113000689. Der silberne Bus mit der Beschriftung "BOONK REISEN" - und "BOKA-Tours" auf der Frontscheibe oben - wurde am 20.04.2004 erstmals zugelassen und hat einen Neuwert von 249.000 Euro.

Wir bitten alle Busfahrer um Mithilfe bei der Fahndung. Wenn Sie einen Bus gesehen haben, der unserer Beschreibung entspricht, rufen Sie bitte sofort unsere 24h-Notfall-Hotline an: 0700 - 10 20 40 50. Jede Stunde kann entscheidend sein.

» Verknüpfte Pressemitteilung "Warnung vor erneuter Busdiebstahlserie " vom 18.03.2010


26.02.2010

Neue Rechtsprechung bei Ölunfällen

Busunternehmen sollten Rechnungen, die sie von privaten Straßenreinigungsfirmen für die Beseitigung von Öl- oder Kraftstoffspuren erhalten, auf keinen Fall bezahlen, da die direkte Abrechnung durch diese Firmen rechtlich unwirksam ist und die Busbetriebe darüber hinaus ihren Versicherungsschutz gefährden.

Für die Straßenreinigung sind die sogenannten Hoheitsträger zuständig, also Bund, Länder, Städte und Gemeinden. Sie beauftragen - entgegen der bisherigen Gesetzeslage - vermehrt private Reinigungsfirmen mit der Beseitigung von Öl oder anderen Betriebsmitteln auf der Fahrbahn und müssen daher auch Rechnungsempfänger sein.

"Die Forderungsabtretung der Hoheitsträger an private Reinigungsfirmen ist unwirksam", stellten jetzt mehrere Landgerichte fest. Ob ein Hoheitsträger dann seinerseits eine Rechnung an das Busunternehmen schickt, das den Ölunfall verursacht hat, steht auf einem anderen Blatt.

Bereits in unserer Info vom 18.02.2009 (bitte nach unten scrollen) haben wir die oft problematische Vorgehensweise von Straßenreinigungsbetrieben geschildert. Teilweise werden horrende Stundensätze für den Einsatz von "Spezialreinigungsmaschinen" in Rechnung gestellt.

Den Nachweis für diese oft unverhältnismäßig hohen Kosten möchten die Reinigungsfirmen, die so vorgehen, nicht erbringen. Deswegen schicken sie ihre Rechnung lieber an das "kleine" Busunternehmen, und nicht an ihren eigentlichen Auftraggeber, den Hoheitsträger. Diese Praxis wurde nun von Rechts wegen als unwirksam unterbunden.

Doch auch wenn die Rechnung oder der Gebührenbescheid für eine Öl- oder Kraftstoffbeseitigung von Bund, Land, Stadt oder Gemeinde kommt, sollten diese Forderungen einer fachmännischen Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfung übernehmen wir für unsere Kunden selbstverständlich gerne. Leiten Sie uns diese Unterlagen so schnell wie möglich weiter. Oft können die Forderungen um bis zu 50% reduziert werden.
Bitte bezahlen Sie keine Rechnungen oder Bescheide ohne Rücksprache mit uns oder Ihrer Versicherung, da Sie sonst unter Umständen Ihren Versicherungsschutz gefährden.

Wichtig ist in jedem Fall eine bestmögliche Beweissicherung des Ölunfalls. Dies gilt auch für Straßenverunreinigungen durch Kraftstoff oder andere Betriebsmittel.
Bitte machen Sie Fotos von der Ölspur, messen Sie die ungefähre Länge und Breite, beobachten Sie die Reinigungsarbeiten und notieren Sie Anzahl und Art der Maschinen sowie die Anzahl der eingesetzten Reinigungsmitarbeiter. Eine ausführliche Checkliste finden Sie unten in unserer Info vom 18.02.2009.


08.02.2010

Kein Glasschadensbericht mehr für HDN(A)-Kunden

Seit 01.01.2010 ist es für HDN(A)-Versicherte nicht mehr nötig, vor dem Austausch einer Scheibe einen DEKRA-Bericht einzuholen.

In den letzten zwei Jahren war es die Vorgabe der HDN(A), dass vor dem Austausch von Omnibusscheiben ein "Nutzfahrzeugglasschadenbericht" bei der DEKRA in Auftrag gegeben werden musste. Davon sieht HDN(A) nun ab.

Ab sofort reichen Reparaturrechnung, Schadensmeldung und Fotos der defekten Scheibe. Auf den Bildern muss der Schaden erkennbar sein und dem betreffenden Bus sowie dem Schadensdatum zugeordnet werden können. Deswegen sollte das Kennzeichen des Busses auf den Fotos gut lesbar sein. Das Schadensdatum lässt sich am besten durch eine aktuelle Tageszeitung belegen, die ins Bild gehalten wird.

Nach wie vor müssen Versicherte Glasschäden ab einer bestimmten Höhe bei HDN(A) melden, bevor die Schäden repariert werden. Bei Pkws gilt diese Meldepflicht ab einer Schadenshöhe von 3.000 Euro netto, bei Omnibussen ab 7.500 Euro netto.

In der Kaskoversicherung ist ab diesen Schadenshöhen grundsätzlich ein Gutachten erforderlich. Bei Glasschäden entscheidet die Versicherung von Fall zu Fall, ob die DEKRA hinzugezogen werden muss.


01.02.2010

Vortrag zum Thema Busdiebstahl

Am 7. Februar referiert der Prokurist der Dittmeier GmbH Oliver Guth beim 3. busplaner-Zukunftsforum in Dresden über Diebstahlschutz für Busunternehmen.

Leider ist das Thema nach wie vor brandaktuell, auch in Bezug auf die Busversicherung. So werden wir immer wieder in die Fahndung bei Diebstahlfällen miteinbezogen und können deswegen viele Tipps zur Vermeidung von Busdiebstählen aus der Praxis geben.

In unserer News vom 24.08.2009 (bitte nach unten scrollen) lesen Sie eine Zusammenstellung vorbeugender Maßnahmen gegen Busdiebstahl und was Sie tun können, wenn Sie von einem Busdiebstahl betroffen sind.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Diebstahlserie der letzten Jahre fortsetzt. Deshalb empfehlen wir nach wie vor, Busse so gut wie nur irgend möglich zu schützen. Es ist beispielsweise sehr hilfreich, einen Omnibus-Steckbrief anzulegen. Ein Steckbrief-Muster können Sie kostenlos bei uns anfordern, per E-Mail an oliver.guth@dittmeier.de oder telefonisch unter der Nummer 0931. 98 00 70 - 22.

Informationen zum 3. busplaner-Zukunftsforum finden Sie unter diesem Link: http://www.busplaner.de/nachricht/news.php?id=62749


07.01.2010

Weniger Bürokratie bei Personenschäden

Viele Busunternehmer fragen sich, warum ihre Versicherung Zahlungen an den Unfallgegner leistet, obwohl der andere unbestritten die Schuld am Unfall trägt. Auch wirkt es oft unverständlich, dass ihre Versicherung zahlt, wenn sich ein Fahrgast durch eigenes Verschulden verletzt hat. Hintergrund ist das sogenannte Teilungsabkommen.

Fast jede Kfz-Versicherung in Deutschland hat mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder sonstigen Sozialversicherungsträgern diese Vereinbarung geschlossen. Danach verpflichtet sich die Kfz-Versicherung, unabhängig von der Schuldfrage, sich an den Kosten für die Heilbehandlung der verletzten Personen zu beteiligen, und zwar mit einem bestimmten Anteil, der meistens zwischen 45% und 55% liegt.
Die einzige Bedingung für diese Kostenbeteiligung ist, dass sich der Personenschaden unmittelbar beim Betrieb des Kraftfahrzeugs ereignet hat.

Ziel und Zweck dieses Teilungsabkommens ist es, den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten zu reduzieren, der durch die Prüfung der oft komplizierten Haftungsfragen entstehen würde. Über die Jahre hinweg dürfte die Regelung des Teilungsabkommens als Nullsummenspiel aufgehen. Denn die Kfz-Versicherung zahlt auch für Personenschäden bei selbst verschuldeten Unfällen nur 45% bis 55% der Kosten, die der Krankenkasse entstehen. Eigentlich müsste der Busbetrieb bei Personenschäden durch einen selbst verschuldeten Unfall zu 100% haften und die gesamten Kosten tragen, zum Beispiel auch, wenn sich Fahrgäste bei einer Notbremsung verletzen.

Das Teilungsabkommen ist somit ein Instrument der Entbürokratisierung und trägt durch die Einsparung von Verwaltungsaufwand zu niedrigeren Versicherungsprämien bei.


04.12.2009

Reduzierte Kosten für Gebäude-Bewertung

Bei Schäden an Firmengebäuden ersetzt die Versicherung einen Schaden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wurde diese vom Kunden zu niedrig angesetzt, muss der Eigentümer den Rest des Schadens selbst tragen. Darüber hinaus hat er noch mit einem Abzug wegen Unterversicherung zu rechnen. Durch eine falsche Bewertung kann die Entschädigung somit leicht nur 50% oder 60% des eigentlichen Schadens betragen.

Ist das Gebäude andererseits zu hoch bewertet, zahlt der Kunde ständig eine unnötig hohe Versicherungsprämie. Beide Situationen sind unbefriedigend oder gar existenzbedrohend.

Ein Gutachten ist eine kostengünstige und sichere Möglichkeit, den korrekten Gebäudewert zu ermitteln. Es lohnt sich im Schadensfall und auch in schadensfreien Zeiten. Dittmeier arbeitet mit Dipl.-Sachverständigen zusammen, die eine professionelle Wertermittlung von Gebäuden durchführen. Wir haben eine Rahmenvereinbarung getroffen, sodass Dittmeier-Kunden einen Wertbericht für etwa 40% der üblichen Honorare erhalten, die für ein Verkehrswertgutachten gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) anfallen würden, zuzüglich Fahrtkosten und Gebühren.

Ein Wertbericht enthält weniger Informationen als ein Verkehrswertgutachten und ist deswegen nicht unbedingt für Verkaufsverhandlungen geeignet. Für die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme bietet er jedoch eine verlässliche Grundlage. Ein Wertbericht sollte von speziell geschulten, erfahrenen und unabhängigen Gebäudesachverständigen erstellt werden.

An einem Beispiel lassen sich die Auswirkungen einer Unterversicherung verdeutlichen:
Ein Firmengebäude oder eine Bushalle ist 1 Million Euro wert. Bei der Versicherung wurden als Gebäudewert jedoch nur 800.000 Euro angegeben. Es besteht somit eine Unterversicherung von 20%. Bei einem Schaden in Höhe von 500.000 Euro zieht das Versicherungsunternehmen 20% Unterversicherung ab. Die Entschädigung liegt somit nur bei 400.000 Euro. Die fehlenden 100.000 Euro zum eigentlichen Schaden muss der Eigentümer selbst aufbringen.

Wer das Risiko einer Unterversicherung nicht eingehen möchte, ist mit einer professionellen Gebäudewertermittlung auf der sicheren Seite.

» Verknüpfte Pressemitteilung "Omnibusbetriebsgebäude: Unterversicherung kann teuer werden " vom 09.12.2009


13.11.2009

Beitragserhöhungen vorbeugen bis 30.11.

Besonders Busbetriebe mit Flottenpolicen sollten bis zum 30.11. einen Blick in ihren Rahmenvertrag werfen. Aber auch Busbetrieben mit einzelnen Kfz-Versicherungen drohen Beitragserhöhungen im neuen Jahr. Wer jetzt handelt, kann sich schützen.

In vielen Rahmenverträgen für Omnibus-Flotten erhöht sich der Beitrag jedes Jahr automatisch. Dort ist oft festgelegt, dass die Versicherung die Prämien um bis zu 50% erhöhen darf, wenn die Schadensquote über 70% liegt.

Gerne prüfen wir Ihren Rahmenvertrag und holen bei Bedarf - als unabhängiger Makler - ein neutrales Versicherungsangebot für Sie ein. Noch bis zum 30.11. können Sie Ihre aktuelle Kfz-Versicherung kündigen und die Weichen für eine faire Versicherungssituation stellen.

Besonders am Jahresende suchen viele Busbetriebe nach seriösen Auswegen, da sie von ihren vermeintlichen Billig-Versicherungen kurzfristig mit brutalen Beitragserhöhungen konfrontiert werden. Auch in solchen Situationen sehen wir unsere Stärke unter anderem in kompetenter Beratung.

Dittmeier arbeitet seit vielen Jahren mit den großen deutschen, seriösen Versicherungsgebern zusammen. Deswegen haben wir die Möglichkeit, auch unter Zeitdruck realistische und optimale Konditionen für Omnibusunternehmen auszuhandeln.

Ganz unabhängig von einem Versicherungswechsel bietet Dittmeier gerne ein Versicherungsfachgespräch für Busunternehmen an. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an Frau Baumann im Sekretariat unter der Telefonnummer 0931.98 00 70-24.


16.10.2009

Neues Gesetz für Pensionsrückstellungen

Das neue Bilanzrechts-Modernisierungsgesetz (BilMoG) bringt spürbare Veränderungen für Unternehmen, die ihrem Geschäftsführer oder ihren Mitarbeitern eine Pensionszusage erteilt haben und die eine Bilanz erstellen müssen.

Einerseits sind Pensionsrückstellungen künftig höher anzusetzen. Steigerungen von bis zu 50% sind nicht unrealistisch.
Andererseits können Pensionsrückstellungen mit anderen Versicherungen saldiert werden, was die Eigenkapitalquote des Unternehmens verbessern würde. Hierfür kämen beispielsweise verpfändete Rückdeckungsversicherungen in Frage.

Am 3. April dieses Jahres wurde das BilMoG beschlossen. Nach dem neuen Gesetz sind künftig Pensionsrückstellungen mit einem niedrigeren Zins in der Bilanz anzusetzen, was eine Erhöhung der Pensionsrückstellung mit sich bringt. Dies hat Konsequenzen für Ausschüttungen und die Fremdkapitalvergabe. Auch müssen künftige Wertsteigerungen wie Gehaltssteigerungen oder Rentenanpassungen berücksichtigt werden.

Dittmeier empfiehlt, gemeinsam mit dem Steuerberater bestehende Pensionszusagen zu überprüfen, um gegebenenfalls rechtzeitig reagieren zu können.
Bei unserem Kooperationspartner, der RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG steht Herr Josef Maier als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen ihn per E-Mail an maier@rvm.de oder telefonisch unter 07121. 923 - 156.


20.09.2009

Allianz erhöht Prämien für Busunternehmen

Nach einem Bericht des Handelsblatts sind viele Allianz-Policen für Busflotten "tiefrot". Daher will der Versicherungskonzern bei der Kalkulation von Flottenprämien wieder "klassische kaufmännische Grundsätze" anwenden.

Die Allianz-Vertreter werden angewiesen, in den nächsten Monaten "die Ertragshaltigkeit der Kundenverbindungen in den Mittelpunkt zu stellen". "Für Flottenverträge, die seit mehreren Jahren 'unbefriedigend' verlaufen, will die Allianz mehr Prämie verlangen", schreibt das Handelsblatt.

Offenbar sollen die Allianz-Vertreter in Zukunft häufiger von speziellen Firmenkundenbetreuern begleitet werden, wenn sie Busunternehmen besuchen. Damit soll angeblich sichergestellt werden, dass die Vertreter die höheren Prämien beim Kunden auch tatsächlich durchsetzen.

Die aktuelle Prämienentwicklung bei dem größten deutschen Autoversicherer ist für die Omnibusunternehmen ein Grund mehr, Vergleichsangebote einzuholen. Hierbei kann ein unabhängiger Versicherungsmakler wie Dittmeier helfen.

Ein Versicherungswechsel will gut überlegt sein und sollte professionell durchgeführt werden. Schnäppchen-Versicherungen machen ebenso wenig Sinn wie zu teure Versicherungen, die Leistungen enthalten, welche gar nicht benötigt werden. Dittmeier setzt für seine Kunden auf schlanke Vertragsgestaltung, Prämienstabilität und dauerhaft günstige Kfz-Versicherungen.

Ein unabhängiges Kfz-Versicherungsangebot können Sie mit diesen Formularen direkt bei uns anfordern:
http://www.dittmeier.de/_downloads/fuhrpark.pdf
http://www.dittmeier.de/_downloads/schadensverlauf.pdf

Den vollständigen Handelsblatt-Artikel lesen Sie hier:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/allianz-rueckt-miesem-flottengeschaeft-zu-leibe;2451279


24.08.2009

Erneut Busdiebstahl - Fahndung läuft - Bitte um Mithilfe

Obwohl erst vor wenigen Wochen gestohlene Busse im Hafen von Venedig sichergestellt wurden, geht die Diebstahlserie weiter. Professionell agierende Diebe sind unverändert aktiv.

Am 22.08.2009, in der Nacht von Freitag auf Samstag wurde in Wien, Nähe Schloss Belvedere (Adolf-Blamauer-Gasse), ein blauer Travego der Firma Berchtold-Reisen aus Kempten gestohlen (Baujahr 2003, Neuwert 350.000 EUR).

Noch wird nach dem Bus gefahndet. Deswegen bitten wir alle Omnibusunternehmen um Unterstützung: Waren Reisebusfahrer Ihres Unternehmens am Wochenende 22./23.08.09 in Österreich oder den Nachbarländern Ungarn, Slowenien, Kroatien oder Italien unterwegs? Hat jemand das auffällig blaue Fahrzeug gesehen?

Bitte melden Sie sich möglichst schnell bei uns, wenn Sie den Bus gesehen haben. Wenige Stunden können entscheidend sein. Möglicherweise sind die Täter mit dem Fahrzeug in Richtung italienischer Häfen oder nach Ungarn, Slowenien oder Kroatien unterwegs.

Insgesamt sind innerhalb des letzten Jahres in Italien und Österreich mehr als 160 Busse gestohlen worden. Meist sind es Reisebusse der Baujahre 2000-2007 und auffällig viele Mercedes Tourismo, Travego und Setra-Reisebusse.

Die finanziellen Folgen eines Busdiebstahls

Trotz Diebstahlversicherung entstehen häufig nicht versicherte Zusatzkosten von bis zu 50.000 EUR. Gewinnbeteiligungen und die Aussicht auf günstige Versicherungsbeiträge gehen für Jahre verloren. Zudem zahlen Versicherungen die Entschädigung häufig erst nach 3-4 Monaten. Wenn nicht alle Original- und Nachschlüssel vorgelegt werden können, gibt es häufig Probleme bei der Schadensregulierung. Für kleinere Betriebe kann ein Busdiebstahl existenzbedrohend sein.

Es ist mittlerweile sehr bedenklich, die hier beschriebenen risikogefährdeten Busse bei Fahrten nach Italien oder Wien nicht zu sichern, wenn diese nachts auf unbewachten Parkplätzen abgestellt werden.

Obwohl es keinen perfekten Schutz gegen den Diebstahl eines Omnibusses gibt, ist der Einbau eines GPS-Ortungsgeräts für mittlerweile nur noch circa 350-500 Euro und geringen monatlichen Lizenzkosten von weniger als 15 Euro dringend anzuraten.

Inzwischen gibt es auch Versicherungen, die Zuschüsse zahlen, sodass kein Grund mehr vorhanden ist, Busse nicht zu sichern.

Empfehlenswerte GPS-Ortungssysteme sind z. B.:

Mobile Objects (www.mp-telekommunikation.de)
ABS T&T (www.abs-tt.eu)
Cobra-Connex (www.cobra-alarm.de)
iMetrik (www.imetrik.com)

Weitere vorbeugende Maßnahmen gegen Busdiebstahl

Anbringung eines versteckten Schalters zur Unterbrechung der Startelektronik. Befragen Sie dazu den Kfz-Hersteller! Achtung: Professionelle Diebe beobachten häufig den Fahrer. So könnte auch die Lage des Schalters ausspioniert werden.

Versteckt angebrachter Kraftstoffhahn. Folgende Probleme können dabei aber auftreten: Restkraftstoff in der Leitung, Luft in der Leitung. Befragen Sie auch dazu unbedingt den Kfz-Hersteller!

Ätzung der Fahrgestell-Nummer in die Frontscheibe und alle Seitenscheiben.

Nutzen Sie in großen Städten und Ferienzentren nur bewachte Parkplätze und keine kostenfreien abseits gelegenen Parkplätze, auch wenn es sich um Hotelempfehlungen handelt.

Legen Sie zu allen Bussen "Steckbriefe" an (Fotos von allen Seiten, von innen, markante Ausstattung), sodass diese Daten im Falle eines Diebstahls sofort den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden können.

Neuanschaffungen von Reisebussen nur noch mit Diebstahl-Warnanlage und Wegfahrsperre. Auch eine Nachrüstung ist empfehlenswert. Bitte sprechen Sie mit dem Fahrzeughersteller.

Lassen Sie Ihren Reisebus von PKWs (z. B. des Hotelpersonals) zuparken.

Wichtig: Ein 100%iger Schutz gegen Busdiebstahl ist nicht möglich. Durch die Kombination verschiedener Maßnahmen können Sie jedoch einen hohen Diebstahlschutz erreichen.

Wichtig ist auch die Schulung der Reisebusfahrer, welche Sicherungen vorhanden sind und wie sie bedient werden. Im Fahrzeug dürfen keine Schlüssel und keine wichtigen Dokumente verbleiben

Was können Sie tun, wenn Sie von einem Busdiebstahl betroffen sind

Auch Nicht-Dittmeier-Kunden sollten mit uns sofort Kontakt aufnehmen. Rufen Sie uns auch am Wochenende unter unserer kostenfreien 24-Stunden-Hotline an. Die Nummer ist: 0700/ 10 20 40 50.

Wir stellen sofort Kontakt zu höheren Stellen bei Landeskriminalämtern und zu speziellen Detekteien her, da im Ausland ein Busdiebstahl häufig unzureichend aufgenommen und verfolgt wird. Es gilt, keine unnötige Zeit zu verlieren. Häufig geht es um Stunden.

Falls ein Diebstahl im Ausland passiert, zeigen Sie diesen unbedingt nochmals bei Ihrer örtlichen deutschen Polizeidienststelle an und drängen Sie auf die sofort beginnende Funk- und Ringfahndung.

Vorhandene GO-Box oder Telepass nicht sperren lassen, um die Spur verfolgen zu können (Verschieberichtung).

Es ist davon auszugehen, dass sich die Diebstahlserie fortsetzt. Deshalb empfehlen wir nach wie vor, Busse so gut wie nur irgend möglich zu schützen. Ein Muster für einen Omnibus-Steckbrief können Sie kostenlos bei uns anfordern, per E-Mail an oliver.guth@dittmeier.de oder telefonisch unter der Nummer 0931. 98 00 70-22.

» Verknüpfte Pressemitteilung "Busdiebstähle bedrohen die Branche " vom 25.08.2009


11.08.2009

Gestohlener Bus dank GPS-Gerät gefunden

Am 24. Juli gegen 3.30 Uhr wurde in Verona/Italien ein Mercedes-Benz Travego, Baujahr 2004, der Bohr Omnibus GmbH aus Lautzenhausen im Hunsrück gestohlen. Im Bus war ein GPS-Ortungsgerät eingebaut, das bis 5.25 Uhr Signale sendete. Dann brach der Kontakt in Lodi zwischen Mailand und Piacenza ab.

Das GPS-Signal meldete sich jedoch am 29. Juli wieder, als der Bus auf dem Weg zum Hafen von Venedig war. Bis dahin stand der Travego in einer abgeschirmten Halle, in der er zur Kopie eines anderen Busses umgebaut wurde.

Die Diebe hatten den Bus komplett umgestaltet. Auch das Kennzeichen, eine neue Fahrgestellnummer und sämtliche Unterlagen bis hin zu den Namen der eingetragenen Fahrer wiesen den Travego als einen Bus von Bibach-Reisen aus Elsterwerda aus: ein komplett geklontes Fahrzeug! Der Original-Bus war zur gleichen Zeit in Rimini unterwegs. Selbst wenn die Zöllner genau hingesehen hätten, wäre alles einwandfrei erschienen.

Der Bus wurde im Hafen von Venedig sichergestellt. Nun wird er per Tieflader zurücktransportiert, da er aufgrund der Veränderungen im Moment keine "Identität" und keine Zulassung hat.

Timo Bohr hatte unser Unterstützungsangebot bei Bus-Diebstählen auch für Nicht-Dittmeier-Kunden angenommen und sich sofort nach Bekanntwerden des Diebstahls an uns gewendet. Aufgrund unserer guten Kontakte zum LKA München und eines Detektivs, der von uns beauftragt sofort nach Italien reiste, sowie der guten Zusammenarbeit mit der Polizei von Verona gelang es mit Hilfe des GPS-Signals, den Bus zu retten. Er sollte zusammen mit anderen gestohlenen Fahrzeugen nach Syrien verschifft werden.

Obwohl einige Personen festgenommen wurden, ist davon auszugehen, dass die Hintermänner noch frei agieren und sich die Diebstahlserie fortsetzt. Deshalb empfehlen wir nach wie vor, Busse so gut wie nur irgend möglich zu schützen. Hinweise auf vorbeugende Maßnahmen können Sie unserem Merkblatt "Bus-Diebstahl" entnehmen. Auch ein Muster für einen Omnibus-Steckbrief können Sie kostenlos bei uns anfordern, per E-Mail an oliver.guth@dittmeier.de oder Telefon 0931. 98 00 70-22.


24.07.2009

Empfehlung: Feuerlösch-Systeme gegen Busbrand

Häufig werden wir gefragt, welche Brandlöschsysteme es für Omnibusse gibt.

Alle Bushersteller bieten inzwischen - für Neufahrzeuge und zum Nachrüsten - sinnvolle Lösungen, die Motorraum, Zusatzheizung, Toilette und Kofferraum überwachen.

Einige Omnibusunternehmer berichten uns gute Erfahrungen mit einem neuartigen Hochdruck-Sprinklersystem. Es wirkt sekundenschnell z. B. im Motorraum eines Omnibusses. Mit einem Druck von 100 bar versprühen spezielle Düsen einen feinen Wassernebel.

Bei einem Test brannten rund 5 Liter Diesel 5 Minuten lang in einem geschlossenen Raum. Die Temperatur stieg über 900 °C. Nach Auslösung des Sprinklersystems erlosch das Feuer nach knapp 5 Sekunden.

Dem Wasser ist Frostschutzmittel zugesetzt sowie geringe Mengen eines speziellen Löschmittels, das einen Wasserfilm bildet. Dieser Film unterdrückt die Verdunstung der brennbaren Flüssigkeit und verhindert ein Wiederaufflammen.

Der korrosionsgeschützte Hochdruckbehälter kann im Gepäckraum montiert werden oder unter dem Innendach. Die Rohre vom Behälter zum Motorraum brauchen wegen der Hochdrucktechnologie nicht besonders dick zu sein, was die Installation erleichtert.

Im Brandfall platzt ein Detektorschlauch, der unter Druck steht. Der Druckabfall aktiviert das Ventil am Löschbehälter. Alles funktioniert pneumatisch, ohne Strom. Der Löschvorgang kann auch manuell ausgelöst werden. Selbst wenn sich das Fahrzeug überschlagen hat, der Behälter also anders liegt als ursprünglich montiert, wird er aufgrund der patentierten Konstruktion vollständig entleert.

Da die Löschflüssigkeit überwiegend aus Wasser besteht, gibt es nach einem Brand nur geringen Sanierungsbedarf. Außerdem ist Wasser unschädlich für Menschen, Motoren und andere Einrichtungen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.fogmaker.com. In Deutschland übernimmt den Einbau u. a. Omnibushandel Knorr, info@knorr-omnibus.de, Ansprechpartner ist Herr Rex Knorr, Tel. 35323 68809.

» Flyer zum Fogmaker Feuerlöschsystem


10.07.2009

Krankengeld: Entscheidung bis 30.09.09 erforderlich!

Die Wahltarife für eine Krankentagegeldversicherung, die von den Krankenkassen seit dem 01.01.09 angeboten werden, laufen am 31.07.09 automatisch aus. Ab dem 01.08.09 greift die Krankengeld-Neuregelung für freiwillig versicherte Selbstständige. Diese Personen müssen aktiv werden, wenn sie weiterhin Krankengeld erhalten möchten.

Für freiwillig versicherte Selbstständige wird der Krankenkassenbeitrag am 1. August 2009 automatisch von 14,9% auf 14,3% abgesenkt. Dafür haben sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Wenn sie dennoch Krankengeld beziehen möchten, müssen sie dies ihrer Krankenversicherung gegenüber ausdrücklich erklären.

Wer auf das Krankengeld der gesetzlichen Versicherung verzichten möchte, hat auch die Möglichkeit, bei einer privaten Krankenkasse eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

Weitere Informationen können bei Peter Oßwald angefordert werden: peter.osswald@dittmeier.de oder Telefon 0931. 98 00 70 - 34.


30.06.2009

Versicherungsschutz für Bus-Tagesanmietungen

Mit dem Mietbus-Rundumschutz präsentiert die Touristik Assekuranz Service GmbH (TAS) jetzt ein komplett neues Leistungspaket. Es umfasst mehrere attraktive Angebote für Busunternehmer und ihre Kunden.

Bislang war es Busunternehmen aus Gruenden der Kundenbindung nicht oder nur schwer möglich, den Busanmietern Stornokosten in Rechnung zu stellen. Nun können sie dank des Mietbus-Rundumschutzes generell einen pauschalierten Vorhaltekostensatz in Höhe von 130 Euro in Anspruch nehmen, wenn die Busanmietung vom Kunden storniert wird, etwa wenn der Anmietgrund entfällt oder die Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Einzige Voraussetzung: Der Mietbus-Rundumschutz muss obligatorisch in die Tagesanmietungen der Omnibusse eingeschlossen werden.

Außerdem erhalten Busunternehmen pro Anmietung eine Provision von 3,15 Euro. Die Mietbus-Versicherung kostet den Busanmieter 25 Euro pro Bus-Tagesanmietung. Dafür ist auch der Busanmieter besser abgesichert: Kann das Busunternehmen seine zugesagte Leistung nicht mehr erbringen, zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz, erhält der Busanmieter seine Anzahlung oder den bereits vollständig bezahlten Mietpreis zurückerstattet.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Oliver Guth:
oliver.guth@dittmeier.de oder Telefon 0931. 98 00 70-22.


11.06.2009

Mehr Liquidität durch Tankkarten-Versicherung

Mehr finanziellen Spielraum bei der Nutzung von Tankkarten bieten Versicherungen anstelle von Bankbürgschaften.

Viele gewerbliche Omnibusunternehmer nutzen Tankkarten von Mineralölgesellschaften oder Verbänden, um bargeldlos tanken zu können (z. B. DKV-Tankkarten).

Meistens verlangt der Kartenbetreiber bei Kartenausgabe eine Bankbürgschaft. Hier kann eine Kautionsversicherung eine liquiditätsschonende Alternative sein. Damit werden die Forderungen abgesichert, die aus dem Einsatz der Tankkarte entstehen, einschließlich Kosten und Zinsen.

Einzelne Versicherungen haben dafür nun eine standardisierte Versicherungslösung im Angebot, mit der Tankkartenforderungen abgesichert werden können. Damit können Omnibusunternehmen ihren finanziellen Spielraum erweitern. Da keine Kaution für eine Bankbürgschaft hinterlegt werden muss, würden die Omnibusunternehmen über mehr Liquidität verfügen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Oliver Guth:
oliver.guth@dittmeier.de oder Telefon 0931. 98 00 70-22.


27.04.2009

Bus-Diebstahl-Serie auf dem Höhepunkt

Allein im April wurden sechs Busse gestohlen. Bisher passierten die Diebstähle hauptsächlich in Italien. Jetzt haben die Diebe auch in Österreich und Deutschland zugeschlagen.

Am Wochenende 2./3. April traf es die Firma Vetter Touristik aus Salzfurtkapelle in Sachsen-Anhalt. Ihr Evobus O 580 RHD mit Erstzulassung im Mai 2002 wurde in Scauri, Italien gestohlen.

Gleich vier Bus-Diebstähle ereigneten sich am Oster-Wochenende in Italien. In Montecatini Terme und am Lago Maggiore wurden Reisebusse im Alter von sieben bis neun Jahren gestohlen. Betroffen waren die deutschen Busunternehmen Merz, Sittenauer und Petrolli sowie ein Busunternehmen aus Kroatien.

In der Nähe von Wien wurde am 22./23. April ein MB Travego, Baujahr 2005 der Firma Heindl Reise GmbH aus Plattling gestohlen und in Leipzig ein MB Midibus, Baujahr 2004 der Firma Müller Kylltal Reisen aus Trier.

Angesichts der anhaltenden Diebstahlgefahr empfiehlt Dittmeier, in Großstädten und Ferienzentren nur bewachte Parkplätze zu benutzen, auch wenn unbewachte vom Hotel empfohlen werden.

Ein detaillierter "Steckbrief" für jeden Bus mit Fotos hilft im Diebstahlfall, den Bus schnell wiederzufinden. Neue Busse sollten nur noch mit Wegfahrsperre angeschafft werden. In den meisten Fällen geben Diebe auf, wenn der Fahrer im Bus übernachtet. Eine GO-Box oder ein Telepass sollte nicht gesperrt werden, um die Spur verfolgen zu können.

Ist der Diebstahl schon passiert, zeigen Sie ihn unbedingt auch bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle in Deutschland an und drängen Sie auf eine sofortige Funk- und Ringfahndung. Auch Busunternehmen, die keine Dittmeier-Kunden sind, können gerne unsere 24-Stunden-Hotline nutzen: 0700. 10 20 40 50. Wir stellen umgehend die Kontakte zu den speziellen Stellen bei Landes- und Bundeskriminalämtern her.

Noch mehr Tipps, wie Sie Ihre Busse vor Diebstahl schützen können, bietet unser Info-Blatt. Es kann kostenfrei unter info@dittmeier.de angefordert werden oder auch telefonisch unter 0931.98 00 70-24 im Sekretariat bei Frau Baumann.


24.03.2009

Gruppenunfall-Versicherung: Vorsicht Steuerfalle!

Bei einer Gruppenunfall-Versicherung für die Beschäftigten eines Busunternehmens gilt es, böse Überraschungen zu vermeiden.

Zur Steuerfalle wird eine Gruppenunfall-Versicherung dann, wenn sie nicht pauschal versteuert wurde und die Entschädigungsleistung, z. B. nach einem Invaliditätsschaden, zunächst dem Unternehmen zufließt. Denn dann besteht die Gefahr, dass die Entschädigungsleistung als Arbeitslohn zu versteuern ist.

Dies kann nicht im Sinne des Arbeitgebers sein, der seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Gruppenunfall-Versicherung lediglich eine betriebliche Leistung gewähren wollte.

Richtig machen es Arbeitgeber, wenn sie den versicherten Beschäftigten einen unmittelbaren Direktanspruch einräumen. Denn dann wird die Entschädigungsleistung direkt an die versicherte Person ausgezahlt, und zwar in der Regel völlig steuerfrei!


10.03.2009

Busdiebstahl verhindert

Von Freitag, 06.03.09 auf Samstag, 07.03.09 wurde ein Bus in Florenz gestohlen und in Turin abgestellt. Der Bus war zum Glück mit einem Ortungssystem ausgestattet.

Am Freitagnachmittag um 16 Uhr hatte der Fahrer der Firma Traco Tours aus dem hessischen Nauheim seinen Bus in der Nähe des Hotels Meridiana in Florenz geparkt. Am Samstagmorgen um 8 Uhr stellte er fest, dass der Mercedes-Benz Tourismo mit Erstzulassung 2006 gestohlen war.

Dank des Ortungssystems konnten die Busunternehmer Annegret und Frank Schaum den Bus über das Internet finden: 450 km vom Diebstahlort entfernt in einer Seitenstraße in Turin. Da die Diebstahlanzeige bei der Polizei in Florenz keine Wirkung hatte, wandte sich Frank Schaum über unsere 24-Stunden-Hotline an uns, obwohl Traco Tours nicht bei uns Kunde ist.

Unser Prokurist Oliver Guth nahm sofort Kontakt zum Landeskriminalamt (LKA) auf. Es war wichtig, keine Zeit zu verlieren. Der Bus sollte sichergestellt werden, bevor die Täter auf das Ortungsgerät im Bus aufmerksam würden oder ihn endgültig wegfuhren.

Das LKA setzte sich sofort mit dem Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden in Verbindung. Deutsche und italienische Spezialkriminalisten konnten das abgestellte Fahrzeug noch am Samstagmorgen sicherstellen. Am Bus waren bereits kroatische Kennzeichen montiert.

» Verknüpfte Pressemitteilung "Busdiebstahl in Italien verhindert" vom 11.03.2009


18.02.2009

Kosten bei Ölunfällen prüfen

Verliert ein Omnibus Diesel oder läuft bei einem Unfall Öl auf die Fahrbahn, lohnt es sich, die Rechnung der Ölbeseitigungsfirma genau zu prüfen.

Meist kommt eine Forderung von mehreren tausend Euro auf das Busunternehmen zu. Dabei muten die Rechnungen für Ölspurbeseitigungen häufig wie willkürliche Kostenfestsetzungen an. Dagegen sollten sich Busunternehmen wehren und von ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung verlangen, dass diese Rechnungen hinterfragt werden. Für Dittmeier-Kunden übernehmen natürlich wir diese Aufgabe. Nicht selten konnten Forderungen um bis zu 50% reduziert werden.

Folgendes gilt es dabei zu überprüfen:


03.02.2009

Schutz für finanzierte Busse

Wenn neue, kreditfinanzierte Omnibusse einen Totalschaden haben, müssen Busunternehmen die Restforderung des Kreditgebers oft aus eigener Tasche bezahlen. Hiervor schützt eine neue Versicherung, die sogenannte GAP-Deckung.

Diese neue Zusatzversicherung ersetzt im Schadensfall die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der vertraglichen Restforderung des Kreditgebers. Der Wiederbeschaffungswert ist die Entschädigungsgrenze der Kaskoversicherung. Wenn sie tiefer liegt als die Restforderung des Kreditgebers - was bei relativ neuen Bussen leicht passieren kann - klafft eine Lücke, die das Busunternehmen aus eigener Kraft schließen muss.

Über die GAP-Deckung können diese Mehrkosten, die früher nicht versicherbar waren, jetzt abgedeckt werden. Nur wenige Versicherungsgesellschaften bieten diese GAP-Deckung an. Sie ist besonders dann zu empfehlen, wenn die mögliche Restforderung des Kreditgebers den Betrieb existenziell bedrohen kann.

Häufig merken Busunternehmen erst im Totalschadensfall wie etwa bei Diebstahl oder Brand, dass sie selbst für die Restforderungen des Kreditgebers aufkommen müssen.


20.01.2009

Haftung für Mitarbeiter-Pkw

Was geschieht, wenn ein Mitarbeiter seinen Privatwagen dienstlich nutzt und dabei einen Unfall hat? Den Schaden trägt der Arbeitgeber. Er kann dieses Risiko durch eine Dienstreisekaskoversicherung absichern oder durch andere Maßnahmen minimieren.

Wenn Arbeitnehmer ihr privates Fahrzeug im Auftrag oder mit Billigung des Arbeitgebers für Firmenzwecke verwenden und wenn es während der Fahrt zu einem Unfall kommt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Mitarbeiter den Kaskoschaden an dessen Pkw zu ersetzen. Die Schuldfrage ist dabei ohne Bedeutung.

Ist das Fahrzeug des Mitarbeiters vollkaskoversichert, wird er dies zwar in Anspruch nehmen, jedoch vom Arbeitgeber Ersatz für die Selbstbeteiligung fordern und für den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts. Höhere Ansprüche sind möglich, wenn nur eine Teilkaskoversicherung bestanden hat.

Schutz für den Arbeitgeber bietet eine spezielle Vollkaskoversicherung für Dienstreisen. Sie ist aber nur bei wenigen Versicherungen erhältlich. Ob diese Versicherung nötig ist, sollte jeder Unternehmer selbst abwägen. Spart er sie ein, sollte er sich vorher vergewissern, dass für Dienstfahrten keine hochwertigen Mitarbeiter-Fahrzeuge ohne Vollkaskoschutz eingesetzt werden.


02.01.2009

Umweltschäden mitversichert

Wer im Rahmen der Omnibus-Komplett-Versicherung von Dittmeier eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, erhält ab sofort auch Deckung für eine Basis-Umweltschadensversicherung.

Mit dem Umweltschadensgesetz aus dem Jahr 2007 wurde eine neue Haftung für die Biodiversität eingeführt. Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren, natürliche Lebensräume, Gewässer und Boden sollen noch weitreichender geschützt werden.

Während in der Kfz-Versicherung die Umweltschadensversicherung überwiegend beitragsfrei mitversichert ist, verlangen viele Sachversicherungen für den Zusatz zur Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung hohe Zuschläge.

Dittmeier ist es nun gelungen, die Umweltschadensversicherung kostengünstig in seine Omnibus-Komplett-Versicherung einzuschließen. Je nach Unternehmensgröße kann die Basisdeckung ab 145/250 Euro netto pro Jahr versichert werden.

Die Basisdeckung bietet Versicherungsschutz für Drittschäden durch Umweltschäden z.B. infolge von auslaufenden Öltanks, Defekten an Ölabscheidern oder Rauch- und Rußentwicklungen durch Feuerschäden.

Weiterhin nicht automatisch und nur durch weitere Zuschläge versicherbar sind Schäden auf dem eigenen Grundstück (Boden und Grundwasser). werden.


15.12.2008

Gestohlener Bus wiedergefunden

Dittmeier setzte sich für den gestohlenen Bus eines Kunden ein. Dieser Einsatz trug mit dazu bei, dass der Bus wiedergefunden wurde.

Anfang November 2008 war ein Bus des Unternehmens Johann Pavle aus Königswiesen/Gauting mit Fußballfans nach Florenz unterwegs. Ziel war das Champions-League-Spiel AC Florenz gegen den FC Bayern München am 5. November 2008. Der Setra S 315 HD wurde dort über Nacht gestohlen.

Nachdem uns das Busunternehmen über den Diebstahl informiert hatte, beauftragten wir einen italienischen Rechtsanwalt, der bei den zuständigen Stellen vor Ort den Fall dringlich machte. Der Bus wurde in Italien und in Deutschland als gestohlen gemeldet. Interpol wurde eingeschaltet. Der Bus wurde an allen EU-Außengrenzen gesucht.

Schließlich konnte der Setra Ende November in Galatz in Rumänien an der Grenze zum Südzipfel Moldawiens sichergestellt werden.

Es war uns sehr wichtig, dass dieser Fall aufgeklärt wird, denn in den letzten Jahren wurden über fünfzig Busse gestohlen. Wir vermuten bandenmäßigen Diebstahl. Sofern uns bekannt ist, konnte bisher keiner der Busse wiedergefunden werden. Nach der Aufklärung des aktuellen Falles hoffen wir sehr, dass der Diebstahlserie nun eine Aufklärungsserie folgt.

Mitte des Jahres hielt Thomas Dittmeier anlässlich des bdo-Workshops "Bustouristik" in Berlin einen Vortrag zum Thema "Gestohlene Reisebusse" mit vielen praktischen Tipps gegen Busdiebstahl. Der Vortrag kann im Sekretariat bei Karin Baumann unter der Telefonnummer 0931.98 00 70-24 kostenfrei angefordert werden.


24.11.2008

Letzte Chance für Versicherungswechsel zum 01.01.2009

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte oder muss, z.B. weil unverhältnismäßig hohe Prämienerhöhungen angekündigt wurden, kann bis Ende des Jahres noch die letzte Chance für einen Versicherungswechsel nutzen.

Dittmeier empfiehlt: Lassen Sie ein neutrales Versicherungsangebot von einem unabhängigen Versicherungsmakler einholen. Noch ist es nicht zu spät, für das kommende Jahr die Weichen für eine faire Versicherungssituation zu stellen.

Dittmeier arbeitet seit vielen Jahren mit den großen deutschen, seriösen Versicherungsgebern zusammen. Deswegen haben wir die Möglichkeit, auch unter Zeitdruck realistische und optimale Konditionen für Omnibusunternehmen auszuhandeln.

Besonders am Jahresende suchen viele Busbetriebe nach seriösen Auswegen, da sie sich von ihren vermeintlichen Billig-Versicherungen kurzfristig vor brutale Entscheidungen gestellt sehen. Auch in solchen Situationen sehen wir unsere Stärke unter anderem in kompetenter Beratung.

Ganz unabhängig von einem Versicherungswechsel bietet Dittmeier gerne ein Versicherungsfachgespräch für Busunternehmen an. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an Frau Baumann im Sekretariat unter der Telefonnummer 0931.98 00 70-24.


07.11.2008

Brand-Katastrophe sensibilisiert

Der verheerende Busbrand auf der A2 in Niedersachsen zeigt, wie wichtig es ist, Omnibusunternehmer und Omnibusfahrer für dieses Thema zu sensibilisieren.

Es ist uns ein Anliegen, immer wieder darauf aufmerksam zu machen, alle nur erdenklichen Vorbeugemaßnahmen zu ergreifen. Wir tauschen uns regelmäßig mit der Dekra-Unfallforschung aus und sprechen mit namhaften und erfahrenen Omnibusunternehmen, um Empfehlungen zusammenzutragen, die bei der Brand-Vorbeugung helfen können.

Aus diesen Fachgesprächen haben wir eine Checkliste zusammengestellt, die wichtige Hinweise für vorbeugende Maßnahmen gegen Busbrände enthält. Gerne stellen wir Ihnen diese Liste kostenfrei zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Frau Karin Baumann bei uns im Sekretariat per E-Mail (karin.baumann[at]dittmeier.de) oder telefonisch unter der Nummer 0931.98 00 70-24.

Auch wenn wir diese Liste mit freundlicher Unterstützung der Unfall-Fachleute stets weiterentwickeln, bietet sie schon in der aktuellen Fassung sehr viele praktisch umsetzbare Hinweise, kann als Gesprächsgrundlage mit Busfahrern dienen oder ihre Weiterbildung ergänzen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf das eintägige "Notfall-Training für Panne, Unfall, Brand und Ladungssicherung" hinweisen. Dort erfahren die Teilnehmer unter anderem, welche Brände sie mit welchen Mitteln selbst löschen können. Nähere Informationen finden Sie unter www.training.omniplus.de.


06.10.2008

Presseempfehlung: Unabhängige Makler

Zum Jahresende suchen viele Busbetriebe nach einer neuen, seriösen Möglichkeit für die Kfz-Versicherung ihrer Omnibusse. Das BUSMAGAZIN empfiehlt grundsätzlich vor Versicherungsabschluss "immer einen unabhängigen Makler einzuschalten".

Seit Mai 2007 ist der Beruf des Versicherungsmaklers nicht mehr frei zugänglich. Wer diese Tätigkeit ausüben möchte, muss eine Sachkundeprüfung ablegen und bestimmte Bedingungen erfüllen wie etwa Kundengeldsicherung und Berufshaftpflichtversicherung. Außerdem muss er Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten einhalten.

Im BUSMAGAZIN 8⁄07 schreibt Marcus Walter: "Oft langjährige Verträge werden in "Stammtischmanier" aufgrund persönlicher Beziehungen zu dem persönlich bekannten Vertreter einer bestimmten Assekuranz-Gesellschaft abgeschlossen. Das Vertrauen ist dabei genau so groß wie der drohende wirtschaftliche Schaden.

Eine Grundregel vor dem Abschluss ist daher, immer einen unabhängigen Makler einzuschalten. Makler arbeiten mit allen Anbietern zusammen und können deshalb unabhängig beraten. Ihr Honorar erhalten sie in Form von Abschlussprovisionen vom jeweiligen Versicherer, sodass dem Kunden keine Kosten entstehen."

Als unabhängiger Versicherungsmakler für Omnibusunternehmen empfiehlt Dittmeier - und ist auch gerne dabei behilflich - bereits im Herbst Angebote anderer Versicherungen einzuholen, wenn ein Versicherungswechsel angestrebt wird.

22.09.2008

Vorsicht: Prämienerhöhung!

Zum Jahresende erhalten viele Omnibusbetriebe, die nicht von Dittmeier betreut werden, Post von ihrer Versicherung: Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen aufgrund einer negativen Schadensquote für das nächste Jahr häufig um 30 bis 50% oder sogar mehr.

Da die Briefe oft erst im November kommen, bleibt den Busunternehmen kaum Zeit für einen Versicherungswechsel.

Dittmeier empfiehlt, bereits im Herbst andere Versicherungsangebote einzuholen. Dann sind Busbetriebe gut auf einen Versicherungswechsel vorbereitet und können gelassen auf die Prämienerhöhungsbriefe ihrer eigenen Versicherung reagieren.

Dittmeier hält solche Prämienerhöhungen für einen Skandal, wenn der Grund ein Großschaden ist, der einem Busunternehmen vielleicht nur alle zehn Jahre einmal passiert.

Das Muster für Maßnahmen dieser Art ist immer das gleiche: Zunächst werden Busversicherungen sehr billig angeboten, sogenannte "Schnäppchen-Versicherungen", die jedoch nur dann halten, was sie versprechen, wenn der Busbetrieb immer nur Kleinschäden haben wird.

Aufgrund der brutalen Beitragssteigerungen dieser vermeintlichen Billig-Versicherungen suchen viele Busbetriebe besonders am Jahresende nach seriösen Auswegen. Auch unabhängig von einem Versicherungswechsel bietet Dittmeier gerne ein Versicherungsfachgespräch für Busunternehmen an. Denn Dittmeier sieht seine Stärke unter anderem in kompetenter Beratung.

Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an Frau Baumann im Sekretariat unter der Telefonnummer 0931.98 00 70-24.

04.09.2008

Checkliste gegen Busbrand

Busse sind immer häufiger von Brandschäden betroffen.

Dittmeier hat nun mit Hilfe von Dekra, Busherstellern und namhaften Omnibusunternehmen eine Checkliste entwickelt, die zahlreiche praktische und konkrete Tipps zur Brand-Vorbeugung und zum Verhalten im Brandfall enthält.

Die meisten Busbrände entstehen im Motorraum während der Fahrt. Untersuchungen der Brandursachen zeigen, dass angescheuerte Leitungen im Bereich der Kraftstoff- und Ölversorgung sowie mechanische Beschädigungen und elektrische Defekte die häufigsten Brandauslöser sind.

Ein Busbrand ist für den Fahrer während der Fahrt oft nicht sofort erkennbar. Andere Verkehrsteilnehmer sehen den Brand oft eher und weisen den Fahrer darauf hin. Dann ist schnelles und richtiges Reagieren wichtig, da Menschenleben zu retten sind.

Von der Brandentstehung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Bus komplett in Flammen steht, vergehen vielleicht nur 15 Minuten.

Die umfangreiche Checkliste kann im Sekretariat bei Frau Karin Baumann angefordert werden.

21.08.2008

Dittmeier und TAS kooperieren

Die Touristik Assekuranz Service GmbH (TAS) und Dittmeier arbeiten ab sofort noch intensiver zusammen.

Die beiden führenden Spezial-Versicherungsmakler aus der Reise- und Omnibusbranche wollen gemeinsam ihren Kunden noch bessere Konditionen bieten.

Ist das Produkt des Kooperationspartners für den eigenen Kunden günstiger oder passender, kann es problemlos vom Partner übernommen werden.
Durch Kooperation statt Konkurrenz verstärken beide Spezialmakler ihre ohnehin schon gewichtige Position gegenüber den großen Versicherern zum Nutzen ihrer Mandanten.

Sowohl TAS als auch Dittmeier bleiben eigenständige Unternehmen. Es wird auch keine Überkreuz-Kapitalbeteiligungen geben.
TAS mit Sitz in Frankfurt ist seit 36 Jahren am Markt und betreut mit 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über 6.000 Reisebüros und Reiseveranstalter.

TAS und Dittmeier haben sich als Versicherungsexperten von Anfang an auf die Touristik- bzw. Busbranche spezialisiert. Beide Unternehmen verfügen über umfassendes Branchen-Know-how und ausgezeichnete Kontakte zu den großen deutschen Versicherungen, die in ihren Branchen tätig sind.

Beide kooperieren mit dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) und dem Internationalen Bustouristik Verband e.V. (RDA). Die von ihnen entwickelten Lösungen setzen in vielen Fällen den Branchenstandard. Beide wollen ihren Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu bestmöglichen Konditionen bieten.

07.08.2008

Falschparker fotografieren!

Wenn ein Bus an einem falsch geparkten Pkw einen Schaden verursacht, kann dem Pkw-Halter unter Umständen eine Mithaftung bis zu 30% nachgewiesen werden.

Selbst Pkws mit Handwerker-, Presse- oder Behindertenausweis sollten am Unfallort fotografiert werden. Denn mit einem Foto kann der Parkverstoß des Pkws meistens zweifelsfrei dokumentiert werden.
Ist dem Falschparker eine Mithaftung nachzuweisen, wirkt sich dies für das Busunternehmen oft positiv auf die Schadensregulierung aus.

Auch Pkws mit Handwerker-, Presse- oder Behindertenausweis müssen sich an Parkverbote halten. Neulich parkte ein schwerbehinderter Journalist seinen Pkw in Bautzen auf einem Parkstreifen für Busse. Trotz Behinderten- und Presseausweis an der Windschutzscheibe schleppte die Polizei sein Fahrzeug ab, da es das Aus- und Einsteigen der Busfahrgäste behinderte.

Typisches Falschparken erfolgt oft im Halte- oder Parkverbot, im 5-m-Bereich vor einer Kreuzung, an Haltestellen oder Wendeschleifen.

Es gehört zu den Kernaufgaben von Dittmeier, mit Unfall-Controlling bei Haftpflichtschäden für unsere Kunden Geld zu sparen. Deswegen empfehlen wir, unbedingt ein Foto zu machen, wenn Sie einen Pkw angefahren haben, von dem sie annehmen, dass er falsch parkt, auch wenn ein Handwerker-, Presse- oder Behindertenausweis im Fahrzeug liegt. Ein Foto mit der Handykamera genügt schon.

01.07.2008

Keine Entwarnung bei Reisebus-Diebstahl

Anlässlich des bdo-Workshops "Bustouristik" hielt Thomas Dittmeier in Berlin einen Vortrag zum Thema "Gestohlene Reisebusse".

Alleine von Frühjahr 2006 bis April 2008 wurden mehr als 50 deutsche Reisebusse gestohlen. Obwohl im Frühjahr 2007 durch das LKA Stuttgart zwei Banden gefasst wurden, werden immer noch deutsche Reisebusse im Ausland gestohlen, zuletzt ein Travego der Firma Rist-Reisen Anfang März in Mailand und ein S 416 HDH von Univers-Reisen Ende März 2008 am Torbole/Gardasee.

Betroffen sind natürlich nicht nur deutsche, sondern Busse aus ganz Europa. Alleine in Wien wurden 2007 insgesamt zwölf Reisebusse gestohlen.

Viele Diebstähle gab es auch in Rom, Mailand, Paris, Amsterdam und Rotterdam. Nur etwa zehn von 50 gestohlenen Bussen konnten polizeilich sichergestellt werden.

Die Busse gelangen meist auf dem Landweg über Belgrad und die Türkei z.B. nach Jordanien, Irak, Nordafrika und in die ehemaligen GUS-Staaten.

Es werden Reisebusse aller Typen und Hersteller gestohlen. Die Täter öffnen dabei immer die Türe. Fahrerfenster werden nie eingeschlagen. Diebe haben es meist auf Reisebusse bis zu einem Alter von sechs Jahren abgesehen.

Den vollständigen Vortrag können Sie gerne bei Karin Baumann anfordern.

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